Presseerklärung Nr. 15/2011

Einkaufen in Frankreich, Bezahlen in Deutschland

BRAK begrüßt optionales europäisches Kaufrecht

12.10.2011Presseerklärung

Die BRAK begrüßt den gestern von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf einer Verordnung für ein optionales europäisches Kaufrecht. Dem Vorschlag zufolge können sich künftig die Vertragsparteien bei grenzüberschreitenden Verkäufen auf die Anwendung dieses neuen, neben den nationalen Systemen existierenden Rechtsinstrumentes einigen. Diese Möglichkeit soll sowohl für Verträge mit Verbrauchern als auch für Verträge zwischen Unternehmern gelten. Ziel des europäischen Kaufvertragsrechtes ist die Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes für grenzüberschreitende Verkäufe für alle 27 Vertragsstaaten, außerdem aber auch die Senkung von Transaktionskosten für die Unternehmen.

„Das optionale europäische Kaufrecht ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Vertragsrecht“, erläutert der vor wenigen Tagen neugewählte Vizepräsident der BRAK Dr. Martin Abend. „Zur Verwirklichung des Binnenmarktes muss es aber auch für andere Vertragstypen – Versicherungsverträge, Werkverträge, Leasingverträge etc. – ein einheitliches materielles Rechtsinstrument geben, auf das sich die Vertragsparteien einigen können. Nur dann können die bisher im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr bestehenden Hemmnisse wirklich beseitigt werden.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich auch dafür aus, dass der Gesetzgeber die wahlweise Anwendung des europäischen Kaufvertragsrechts nicht nur bei grenzüberschreitenden Verträgen, sondern auch für Verträge innerhalb eines Mitgliedstaates ermöglicht. Sonst steht zu befürchten, dass ein europäisches Kaufvertragsrecht nicht die Bedeutung für den gesamten europäischen Wirtschaftsraum erlangt, die mit der Verordnung angestrebt wird.