Presseerklärung Nr. 16/2011

Rechtsstaat auch im Internet

BRAK mahnt Einhaltung des Verfassungsrechts beim Trojanereinsatz an

13.10.2011Presseerklärung

Anlässlich der derzeitigen Diskussion um die Verwendung von Schadsoftware im Rahmen der Strafverfolgung bekräftigt die Bundesrechtsanwaltskammer ihre Forderung nach einem sorgfältigeren Umgang mit dem vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Recht eines jeden Bürgers auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon in seiner Entscheidung zur Onlinedurchsuchung 2008 festgestellt, dass das durch die Verfassung als elementares Grundrecht geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die Nutzung informationstechnischer Systeme, insbesondere Computer, umfasst.

„Dieser sensible Schutzbereich ist bei dem jetzt diskutierten Einsatz des sogenannten Trojaners verletzt worden“, erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges. „Durchsuchungen auf einem Computer sind verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn konkrete Gefahren für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Die Ermittlungsbehörden müssen daher bei der Überwachung von Telefonaten, die mittels eines Computers über das Internet geführt werden, besonders auf die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen achten. Es muss sichergestellt werden, dass die eingesetzte Software tatsächlich nur die Telekommunikation überwacht und weitere Eingriffe technisch ausgeschlossen sind.“

Die BRAK unterstützt daher die Bundesjustizministerin in ihrer Forderung nach einem Sicherungselement, beispielsweise einem Zertifikat, das bestätigt, dass die zur Telekommunikationsüberwachung eingesetzte Software gesetzliche Grenzen nicht überschreitet.

„Sowohl für die anordnenden Richter als auch für alle Bürger muss ein deutlich höheres Maß an Rechtssicherheit geschaffen werden“, so Filges. „Eingriffe jeder Art in diesen höchstsensiblen Bereich persönlicher Lebensführung sind auf ein festes rechtliches Fundament zu stellen.“