Presseerklärung Nr. 18/2011

Ein einheitliches Kaufrecht für Europa - Chance für Verbraucher, Unternehmer und Anwälte

BRAK spricht sich nachdrücklich für Vorschlag der EU-Kommission aus

01.12.2011Presseerklärung

Anlässlich der heute im Bundestag stattfindenden Debatte zum Vorschlag der Europäischen Kommission für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht spricht sich die BRAK noch einmal für die Schaffung eines solchen, neben den nationalen Rechtssystemen bestehenden Instrumentariums aus. Der Rechtsausschuss des Bundestages hatte gestern empfohlen, gegen das Vorhaben die Subsidiaritätsrüge zu erheben.

Nach dem Verordnungsvorschlag der Kommission sollen sich künftig die Vertragsparteien bei grenzüberschreitenden Verkäufen auf die Anwendung dieses neuen Kaufrechts einigen können. Für die Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit bestehen zuzulassen, das Vertragsrecht auch rein innerstaatlichen Kaufverträgen zugrunde zu legen.

„Ein in allen europäischen Mitgliedstaaten in gleicher Weise anwendbares Vertragsrecht wird nicht nur den Waren- und Dienstleistungsverkehr, sondern auch die Rechtsberatung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vereinfachen und zugleich eine erhebliche Außenwirkung entfalten“, erläuterte der Präsident der BRAK Axel C. Filges die Vorteile des Vorhabens. „Damit schafft es – entgegen der Auffassung des Rechtsausschusses – für alle Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen einen erheblichen Mehrwert und dient damit der der EU zugewiesenen Aufgabe der weiteren Stärkung des Binnenmarktes. Der Zugang zu grenzüberschreitenden Transaktionen wird erleichtert und deren Kosten erheblich gesenkt.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich für ein optionales europäisches Vertragsrecht einzusetzen. Ein grundsätzliches ‚Nein’ Deutschlands zum Vorschlag der Kommission verhindert Fortschritte auf dem Wege zur wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit Europas; gerade in der heutigen Zeit eine unverständliche Reaktion.