Presseerklärung Nr. 19/2011

Auf dem richtigen Weg

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Neuregelungen zur außergerichtlichen Streitschlichtung

01.12.2011Presseerklärung

Der Bundestagsrechtsausschuss hat gestern dem Bundestag empfohlen, den von der Bundesregierung initiierten Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Formen außergerichtlicher Konfliktbeilegung mit Änderungen anzunehmen. Das geplante Gesetz schafft klare Regelungen für die außergerichtliche Streitschlichtung. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt ausdrücklich die geplante Neuregelung, insbesondere auch die vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen.

„Das Gesetz wird die richtigen Weichen stellen, um die Mediation in Deutschland nachhaltig zu fördern“, begrüßt Rechtsanwalt Michael Plassmann, der Vorsitzende des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der BRAK, den Beschluss des Rechtsausschusses. „Durch die Neuregelungen wird die Möglichkeit geschaffen, Konflikte möglichst frühzeitig – das heißt idealerweise vor einem möglicherweise langjährigen Gerichtsverfahren – durch Mediation zu lösen. Das künftige Gesetz lässt keinen Zweifel daran, dass Mediation ein Verfahren ist, das aufgrund seiner besonderen Anforderungen nur außerhalb des Gerichtes angeboten werden kann.“ Positiv sei zugleich, dass durch das nun flächendeckend etablierte Güterichter-Modell einerseits ‚Rollenklarheit’ geschaffen worden sei. Andererseits sei auf diese Weise auch noch im Gerichtsverfahren mit Hilfe der Güterichter eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes möglich. Plassmann betont, dass gerade auch die deutschen Richter in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Etablierung konsensualer Verfahren wie der Mediation geleistet haben.

Ein wichtiger Qualitätssprung, so Plassmann, sei durch die vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Änderungen beim Thema Mediatorenausbildung gelungen. „Mit den von renommierten Experten im Arbeitskreis ,Zertifizierung’ erarbeiteten und von der BRAK in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Qualitätsstandards wird der Verbraucherschutz konkretisiert und zugleich die Akzeptanz der Mediation als Alternative zum streitigen Verfahren gestärkt.“