Presseerklärung Nr. 2/2011

Mehr Rechtsschutz im Berufungsverfahren

Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt Regierungsentwurf

26.01.2011Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Rechtsschutzes gegen Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten.

Die derzeitige Regelung des § 522 Abs. 2 ZPO wurde im Rahmen der Reform der Zivilprozessordnung (ZPO) 2001 eingeführt. Danach können Berufungsgerichte die Berufung durch unanfechtbaren Beschluss zurückweisen, wenn sie nach Ansicht des Gerichtes keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundlegende Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert. Der jetzt beschlossene Gesetzentwurf schlägt vor, gegen diesen – bisher unanfechtbaren – Zurückweisungsbeschluss eine Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen.

"Damit wird die bisherige, für viele Betroffene unzumutbare Rechtswegverkürzung beseitigt", erläutert der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges. "Wir halten zwar eine komplette Abschaffung der Möglichkeit, die Berufung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, für die beste Lösung und haben das auch bei der Diskussion der ZPO-Reform deutlich gemacht, die jetzt vorgesehene Lösung eines Rechtsmittels ist jedoch bereits ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Rechtsweggarantie für den Bürger."