Presseerklärung Nr. 20/2011

Mehr Markt, mehr Wahl, mehr Freiheit

Veranstaltung der BRAK zum europäischen Kaufrecht

09.12.2011Presseerklärung

Anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel bekräftigt die BRAK erneut ihre grundsätzliche Unterstützung für das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Konzept für ein gemeinsames europäisches Kaufrecht.

Nach dem Verordnungsvorschlag der Kommission sollen sich künftig die Vertragsparteien bei grenzüberschreitenden Verkäufen auf die Anwendung dieses neuen Kaufrechts einigen können. Für die Mitgliedstaaten soll die Möglichkeit bestehen, zuzulassen, das Vertragsrecht auch rein innerstaatlichen Kaufverträgen zugrunde zu legen.

In der gestrigen Veranstaltung diskutierten neben der Direktorin der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission Paraskevi Michou und dem Abgeordneten des Deutschen Bundestages Patrick Sensburg unter anderem Vertreter des Richterbundes, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und des Handwerkskammertages mit dem sächsischen Justizminister Jürgen Martens und dem Vizepräsidenten der BRAK Martin Abend über den vorgeschlagenen Weg einer Harmonisierung im Vertragsrecht.

Dabei betonte Justizminister Martens nachdrücklich auch die positive Haltung Sachsens für das Projekt: Mit Unterstützung des Landes Sachsen habe der Bundesrat ein fakultatives europäisches Vertragsrecht als gangbaren Weg zur Förderung des Binnenmarktes bezeichnet und diese Haltung auch in seiner jüngsten Stellungnahme bekräftigt, so Martens in seinem Eingangsstatement.

Auch das Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes Peter Schneiderhahn sprach sich für ein optionales europäisches Kaufvertragsrecht aus. Grenzüberschreitende Kaufverträge seien bereits jetzt rechtlicher Alltag, ein gemeinsames Vertragsrecht würde hier die Arbeit der Richter erheblich erleichtern.

Martin Abend, Vizepräsident der BRAK, hob in der Diskussion erneut die Vorteile des vorgeschlagenen Konzeptes vor. Anders als bei vielen anderen Harmonisierungsvorhaben auf EU-Ebene – Abend nannte hier beispielsweise die vorgesehene Schaffung einer Steuerunion – würde das optionale Kaufvertragsrecht die Wahlmöglichkeiten für Unternehmen und Verbraucher erweitern und damit die Vertragsfreiheit, ein Fundament der deutschen Rechtsordnung, erheblich stärken.

Vergangene Woche wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, die Subsidiaritätsrüge gegen den Verordnungsvorschlag der Kommission zum Kaufrecht zu erheben. Für den Erfolg einer Subsidiaritätsrüge reicht es allerdings nicht aus, dass nur ein Parlament der Auffassung ist, dass das Vorhaben gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt. Die Kommission ist vielmehr nur dann verpflichtet, die Rüge zu prüfen, wenn mindestens die einfache Mehrheit der den mitgliedstaatlichen Parlamenten zugewiesenen Stimmen (zwei pro Mitgliedstaat) dieser Auffassung ist. Sollte diese hohe Hürde erreicht werden, muss die Kommission nach Prüfung der Rüge entscheiden, ob sie an dem Vorschlag festhält oder nicht. Hält sie an ihrem Vorhaben fest, ist sie zur Abgabe einer qualifizierten Stellungnahme verpflichtet, die dann in die Fortsetzung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens einfließt.