Presseerklärung Nr. 3/2011

Eins für alle

Bundesrechtsanwaltskammer für optionales Europäisches Vertragsrecht

01.02.2011Presseerklärung

Berlin/Brüssel. Die Bundesrechtsanwaltskammer befürwortet die Schaffung eines neben den nationalen Rechtssystemen der Mitgliedsstaaten bestehenden europäischen Vertragsrechtsinstruments. Hierauf ist einer der Vorschläge gerichtet, die die Europäische Kommission in ihrem Grünbuch für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts unterbreitet. Auch nach Vorstellung der BRAK sollen künftig Unternehmen und Verbraucher für ihre Vertragsbeziehungen zwischen der Anwendung innerstaatlichen Rechts und einem europäischen Regelungswerk, das in allen Mitgliedsstaaten gilt, wählen können.

Ein europäisch einheitliches, optionales Vertragsrecht wird erhebliche Vorteile für alle Beteiligten, auch für die beratenden Rechtsanwälte, bringen. Es schafft mehr Rechtssicherheit für alle Seiten. Insbesondere grenzüberschreitende Verträge können dann deutlich einfacher gestaltet werden, z. B. wenn es um den Kauf und Verkauf von Produkten geht, die in mehreren Mitgliedsstaaten angeboten werden. Durch europaeinheitliche Regelungen werden damit im Ergebnis bisher bestehende Handelshemmnisse deutlich abgebaut.

Der Präsident der BRAK Axel C. Filges erläutert die Chancen des Vorschlags: „Eine fakultative Rechtsordnung schafft neues europäisches Recht, lässt gleichzeitig aber die nationalen Rechtsordnungen unberührt. Als optionales Instrument muss sie deshalb so gut ausgestaltet werden, dass sie sich im Wettbewerb mit den anderen Systemen durchsetzt. Durch ihre europaweite Anwendung wird sie einem umfassenden Praxistest unterzogen werden.“