Presseerklärung Nr. 6/2011

Was ist ein guter Rechtsanwalt?

Europäische Konferenz der Bundesrechtsanwaltskammer zur Anwaltsethik

13.05.2011Presseerklärung

Vertreter von Anwaltsorganisationen aus mehr als 20 Ländern, in diesem Jahr auch aus Russland, Japan und den USA, sind heute in Berlin auf Einladung der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengekommen, um über Fragen der anwaltlichen Ethik zu diskutieren. Die Debatte wird, so hat es die Veranstaltung gezeigt, nicht nur in Deutschland geführt, auch in Frankreich, England, Polen und über die europäischen Grenzen hinaus wird über dieses Thema heiß diskutiert.

Der anwaltliche Beruf hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend kommerzialisiert, seine Tätigkeitsformen reichen vom Einzelanwalt bis zur Großkanzlei. Die Notwendigkeit, gleichwohl die anwaltlichen Grundwerte - Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Loyalität gegenüber dem Mandanten - für alle Rechtsanwälte zu wahren und zu sichern, hat überall zu der Frage geführt: Bedarf es neben den berufsrechtlichen Regelungen eines Ethikkodex für Rechtsanwälte?

Naturgemäß fielen die Antworten unterschiedlich aus. In Frankreich beispielsweise gibt es keine Unterscheidung zwischen berufsrechtlichen Normen und berufsethischen Vorgaben, wie Louis-Bernard Buchman, der Vertreter des Conseil National de Barreaux, dem französischen Gegenstück zur Bundesrechtsanwaltskammer, erläuterte. Charles Plant, Vorsitzender des Board of the Solicitors Regulation Authority, berichtete über den Stand der Umsetzung der neuen Ethikregeln in England und Wales. Und die Entwicklung in Polen, die noch kein endgültiges Ergebnis gefunden hat, stellte der Präsident der polnischen Rechtsanwaltskammer Andrzej Zwara dar.

"Der Blick über den nationalen Tellerrand, den uns unsere europäischen und internationalen Gäste erlaubt haben, wird die deutsche Debatte über das Für und Wider eines anwaltlichen Ethikkodex befruchten", sagte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges. "Wir werden dabei zu bedenken haben, dass wir die Freiheit der Berufsausübung sicherstellen müssen, ohne die anwaltlichen Standards zu gefährden."

Die Europäische Konferenz der Bundesrechtsanwaltskammer, die alle zwei Jahre in Berlin ausgerichtet wird, findet dieses Jahr zum achten Mal statt. Sie versammelt Vertreter von Anwaltsorganisationen aus ganz Europa, die sich über aktuelle berufsrechtliche und berufspolitische Fragestellungen austauschen.