Presseerklärung Nr. 8/2011

Qualifizierte Mediation vermeidet teurere Verfahren

Bundesrechtsanwaltskammer für verbindliche Qualifikationsstandards in der Mediation

25.05.2011Presseerklärung

Anlässlich der heute im Bundestag stattfindenden Expertenanhörung zum neuen Mediationsgesetz bekräftigt die BRAK ihre Forderung nach einer Festlegung von Qualifikationsstandards für die Mediatorenausbildung. Der bisherige Entwurf der Bundesregierung sieht lediglich vor, dass der Mediator " in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung" sicherzustellen hat, "dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können".

"Die Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards ist eine Frage des aktiven Verbraucherschutzes", erläutert der Präsident Axel C. Filges die Forderung der BRAK. "Ein Zertifizierungssystem bietet dem Rechtsuchenden die notwendige Sicherheit, dass sein Mediator unabhängig von seiner Grundausbildung die erforderlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation besitzt."

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat daher einen konkreten Verordnungsvorschlag für eine solche Zertifizierung, beruhend auf den Ergebnissen eines Arbeitskreises im Bundesjustizministerium, vorgelegt. Danach soll sich als zertifizierter Mediator bezeichnen dürfen, wer über ein abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium oder mehrjährige Berufserfahrung verfügt und darüber hinaus eine Mediationsausbildung mit genau festgelegten Inhalten absolviert hat. Unter anderem müssen dabei Kenntnisse und Fähigkeiten zur Verhandlungstechnik, zur Gesprächsführung und zu rechtlichen Fragen der Mediation vermittelt werden. Den Abschluss der Ausbildung soll ein Kolloquium bilden, in dem unter anderem die Inhalte und die gemachten Erfahrungen reflektiert werden.