Presseerklärung Nr. 1/2012

Haftungsbeschränkung bei der Partnerschaftsgesellschaft

BRAK begrüßt Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums

15.02.2012Presseerklärung

Die BRAK begrüßt den heute veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Schaffung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung, die der Anwaltschaft als zusätzliche Rechtsform zur Verfügung stehen soll. Die vorgesehenen Regelungen entsprechen weitestgehend den Überlegungen der Anwaltschaft und dem von der BRAK bereits im Frühjahr 2011 dem Ministerium unterbreiteten Gesetzesvorschlag (BRAK-Stellungnahme-Nr. 31/2011).

Der Entwurf sieht eine beschränkte Haftung für Fehler in der Berufsausübung vor. Bisher haften Rechtsanwälte grundsätzlich persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen. Die Haftung für Berufsfehler soll nun auf das Vermögen der Partnerschaftsgesellschaft beschränkt werden können. Dies aber nur dann, wenn im Gegenzug die Partnerschaftsgesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer wesentlich erhöhten Versicherungssumme abschließt.

„Diese Ausgestaltung einer haftungsbeschränkten Partnerschaft kommt sowohl den Interessen der Anwaltschaft als auch denen der Verbraucher entgegen, die über die erhöhte Haftpflichtversicherungssumme für Anwaltsfehler noch besser abgesichert werden. Sie wirkt zugleich dem Trend deutscher Kanzleien zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) entgegen. Der Anwaltschaft wird endlich eine verlässliche inländische Rechtsform zur Verfügung gestellt“, so der Präsident der BRAK Axel C. Filges.