Presseerklärung Nr. 2/2012

Deutlicher Zuwachs bei den Anwaltsgesellschaften

Jährliche Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer

30.03.2012Presseerklärung

Die Zahl der in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften ist im vergangenen Jahr erneut leicht gestiegen.

Die Rechtsanwaltskammern hatten zum 01.01.2012 insgesamt 159.315 Mitglieder (Vorjahr: 156.479), davon 158.426 Rechtsanwälte (Vorjahr: 155.679), 298 Rechtsbeistände (Vorjahr 309), 535 Rechtsanwalts-GmbHs (Vorjahr 453) und 23 Rechtsanwalts-AGs (Vorjahr: 22).

Die Anwaltschaft verzeichnete damit einen Zuwachs, der gegenüber dem Vorjahr (1,58 %) wieder leicht zugenommen hat, aber weiterhin unterhalb der durchschnittlichen Steigerungsrate der letzten 10 Jahre liegt. Während in den Jahren 1996 bis 2001 der Mitgliederzuwachs der Rechtsanwaltskammern über 6 % lag, 2002 bei noch 5,93 %, betrug er 2003 bis 2006 über 4 % und sinkt seit 2007 von 3,43 % auf 2008 2,87 %, 2009 2,38 %, 2010 1,97 %, 2011 1,60 % und nunmehr 1,76 %.

Insgesamt 158.426 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen waren zum 01.01.2012 in der Bundesrepublik zugelassen, somit 2.747 bzw. 1,76 % mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Rechtsanwältinnen an der Gesamtanwaltschaft stieg auf 32,56 % . Damit ist fast ein Drittel der Anwaltschaft weiblich (51.585 Rechtsanwältinnen).


Auffallend ist der Zuwachs bei den Rechtsanwaltsgesellschaften: Zum 01.01.2012 war bei den Rechtsanwalts-GmbHs ein Anstieg um 18,10 % auf nunmehr 535 GmbHs zu verzeichnen. Die Anzahl der Partnerschaftsgesellschaften stieg um 8,61 % auf 3.029.

BRAK-Präsident Axel C. Filges: „Die Rechtsanwalts-GmbH und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) werden als Organisationsformen bei der Anwaltschaft immer beliebter. Um die Attraktivität der Partnerschaftsgesellschaft noch weiter zu erhöhen, hat sich die Bundesrechtsanwaltskammer für die Schaffung der so genannten PartG mbH – der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung – eingesetzt. Die neue Anwaltsgesellschaft verbindet die Vorteile der GmbH und der Partnerschaftsgesellschaft und bietet gleichzeitig über verpflichtende Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung ein Mehr an Sicherheit für den Mandanten im Schadensfall. Wenn das jetzt laufende Gesetzgebungsvorhaben erfolgreich abgeschlossen wird, werden wir den Kolleginnen und Kollegen eine Organisationsform bieten können, die sie im internationalen Markt noch wettbewerbsfähiger macht und gleichzeitig den Bedürfnissen beider Seiten – Anwälte und Rechtsuchende – entspricht.“