Presseerklärung Nr. 6/2012

Gut für Rechtsuchende, gut für Anwälte

Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses für das Mediationsgesetz

28.06.2012Presseerklärung

Der Vermittlungsausschuss hat gestern einen Kompromissvorschlag für das geplante Mediationsgesetz vorgelegt. Er soll heute im Bundestag beschlossen werden und dann morgen den Bundesrat passieren. Der Kompromissvorschlag sieht – wie auch schon das ursprünglich vom Bundestag einstimmig beschlossene Gesetz – die Einführung eines sogenannten Güterichtermodells vor. Die Mediation selbst soll außerhalb der Gerichte, idealerweise bereits vor einem gerichtlichen Verfahren, erfolgen. So soll für den Bürger eine zusätzliche Möglichkeit zur schnelleren und kostengünstigeren außergerichtlichen Streitschlichtung gesetzlich geschaffen werden.

„Der Gesetzgeber hat mit seiner besonnenen Weichenstellung bestätigt, dass das Mediationsverfahren besondere Anforderungen – insbesondere hinsichtlich der Neutralität, der Verschwiegenheit und des Zeitrahmens – an den Mediator stellt, die nur außerhalb des Gerichts gewährleistet werden“, erläutert der Vorsitzende des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung der BRAK, Rechtsanwalt Michael Plassmann, die Neuregelungen. „Obwohl damit der außergerichtlichen Streitbeilegung Vorfahrt gewährt wird, wird den Parteien auch noch im gerichtlichen Verfahren durch den Güterichter eine einvernehmliche Beilegung des Konfliktes ermöglicht“. „Gerade weil die Richterschaft in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Etablierung konsensualer Verfahren geleistet hat, ist die flächendeckende Etablierung des Güterichters im Sinne der Rechtsuchenden zu begrüßen“, betont Plassmann ergänzend.

Rechtsanwälte können an Mediationsverfahren vielfältig beteiligt sein: Sie können als neutraler Mediator ein Mediationsverfahren führen, sie können aber auch als Vertreter ihre Partei im Mediationsverfahren begleiten. Die Einbeziehung anwaltlichen Sachverstandes in ein Mediationsverfahren ist dabei in jedem Fall von Vorteil, gewährleistet sie doch ein ausgewogenes, keine Seite übervorteilendes Mediationsergebnis.

Das neue Gesetz wird am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.