Presseerklärung Nr. 10/2013

Für Rechtsanwälte, für Mandanten

BRAK begrüßt Neuregelung zur Partnerschaftsgesellschaft

14.06.2013Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt nachdrücklich das gestern vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die Neuregelung gibt Rechtsanwälten die Möglichkeit, sich in einer neuen Variante der Partnerschaftsgesellschaft – der PartGmbB – zu organisieren. Gerade auch kleinere und mittlere Sozietäten können mit ihr das Haftungsrisiko kalkulierbarer gestalten. Dazu ist aber unter anderem der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall nachzuweisen.

Der Gesetzgeber hat damit für Rechtsanwälte eine adäquate gesellschaftsrechtliche Alternative zur meist teureren englischen Limited Liability Partnership (LLP) geschaffen. „Wir bekommen jetzt für die Anwaltschaft in Deutschland eine wettbewerbsfähige Rechtsform“, erläutert der Präsident der BRAK Axel C. Filges. „Dabei bringt die PartGmbB aber nicht nur Vorteile für die Anwaltschaft, sondern mit dem wesentlich verbesserten Versicherungsschutz auch für die Mandanten. Das ist gutes Recht – Made in Germany.“

Die BRAK hat das Gesetzgebungsvorhaben von Beginn an nachdrücklich unterstützt. Bereits im Mai 2011 hatte sie dazu einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Vorschläge in die jetzt verabschiedete Neuregelung eingeflossen sind.