Presseerklärung Nr. 11/2013

Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs verabschiedet

Bundesrechtsanwaltskammer richtet elektronische Anwaltspostfächer ein

14.06.2013Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt das heute Nacht vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten. Die Neuregelung überträgt ihr die Aufgabe, für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Über dieses Anwaltspostfach wird künftig die gesamte schriftliche Kommunikation zwischen Gerichten und der Anwaltschaft abgewickelt werden.

„Die Bundesrechtsanwaltskammer ist gerne bereit, einen wesentlichen Beitrag zur Realisierung des elektronischen Rechtsverkehrs zu leisten. Wir haben bereits mit den Vorbereitungsarbeiten begonnen, sodass wir zum 1. Januar 2016 jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt ein elektronisches Anwaltspostfach zur Verfügung stellen können“, so der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges.

Die Bundesrechtsanwaltskammer fordert aber nach wie vor, dass nicht nur einseitig Anwälte Dokumente elektronisch an die Gerichte übermitteln, sondern ein System des gegenseitigen Datenaustausches etabliert wird. „Der elektronische Rechtsverkehr darf keine Einbahnstraße sein. Auch die Gerichte müssen verpflichtet werden, das neue Medium zu nutzen. Der internationale Vergleich zeigt, dass nur dann das Projekt den Nutzen haben kann, den sich alle von ihm erhoffen“, betont der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.