Presseerklärung Nr. 14/2013

Kostenrechtsmodernisierung durchs Ziel gebracht

BRAK und DAV begrüßen Beschluss des Bundestages zum Vermittlungsvorschlag

27.06.2013Presseerklärung

(BRAK/DAV) Das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist jetzt endgültig verabschiedet worden. Nachdem heute der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, muss nun nur der Bundesrat das neue Gesetz bestätigen. Die Neuregelung sieht unter anderem eine aus der Sicht der Anwaltschaft unverzichtbare Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Preisentwicklung vor.

Das Gesetz war bereits im Mai vom Bundestag beschlossen worden. Der Bundesrat hatte daraufhin den Vermittlungsausschuss angerufen. Die Länder strebten eine Verbesserung des Kostendeckungsgrades für ihre Justizhaushalte an.

„Die Anwaltschaft begrüßt die Einigung, zu der sie maßgeblich durch entsprechende Gespräche beigetragen hat“, betonen die Präsidenten der BRAK und des DAV Axel C. Filges und Prof. Dr. Wolfgang Ewer. „Damit hat sich die Anwaltschaft mit ihrer seit mehreren Jahren erhobenen Forderung für eine Anpassung der Anwaltsvergütung durchgesetzt. Dass das Gesetz in Kürze in Kraft tritt, ist für viele Kanzleien eine Erleichterung und gibt ihnen Planungssicherheit“, so die Präsidenten in einer gemeinsamen Erklärung.

Mit dem neuen Gesetz werden die anwaltlichen Wertgebühren im Durchschnitt um etwa 12 Prozentpunkte angehoben. Die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen steigen um 19 Prozent. Darüber hinaus gibt es strukturelle Anpassungen. So wird beispielsweise eine zusätzliche Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen eingeführt. Sie soll insbesondere den im Baurecht oder im Medizinrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugutekommen.