Presseerklärung Nr. 15/2013

Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs passiert den Bundesrat

Bundesrechtsanwaltskammer richtet elektronische Anwaltspostfächer ein

05.07.2013Presseerklärung

Die BRAK begrüßt das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, das am 05.07.2013 den Bundesrat passiert hat.

Das Gesetz überträgt der BRAK die Aufgabe, jeder Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt in Deutschland ab dem 01.01.2016 ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zur Verfügung zu stellen. Spätestens ab 2022 wird die gesamte Kommunikation zwischen der Anwaltschaft und den Gerichten über dieses besondere elektronische Anwaltspostfach abgewickelt werden.

„Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt sich dieser die Selbstverwaltung der Anwaltschaft stärkenden Aufgabe. Sie wird ein verlässliches IT-System planen und umsetzen, das es der Anwaltschaft jederzeit ermöglicht, auf elektronischem Weg sicher, effektiv und schnell mit den Gerichten zu kommunizieren“ betont der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel C. Filges.

„Die Bundesrechtsanwaltskammer befindet sich momentan in der Konzeptionsphase, in der sie die Anforderungen an das System aus Sicht der zukünftigen Nutzer ermittelt. Zu ihnen gehören u. a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Kanzleimitarbeiter, Gerichte und Rechtsanwaltskammern. Anhand dieser Vorgaben wird in einem zweiten Schritt das besondere elektronische Anwaltspostfach entwickelt“, so der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die BRAK bleibt im Übrigen bei ihrer Forderung, dass ein gegenseitiger elektronischer Datenaustausch zwischen der Anwaltschaft und den Gerichten stattfinden muss. Auch die Gerichte müssen verpflichtet werden, mit der Anwaltschaft auf diesem Weg zu kommunizieren.