Presseerklärung Nr. 18/2013

Streitwertkatalog ohne Legitimation

Bundesrechtsanwaltskammer kritisiert Praxis der Landesarbeitsgerichte

30.10.2013Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisiert nachdrücklich das bisherige Vorgehen zur Erstellung eines arbeitsgerichtlichen Streitwertkataloges. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte hatten durch eine dafür eingesetzte Streitwertkommission, an der lediglich neun von insgesamt 18 Landesarbeitsgerichten beteiligt waren, einen solchen Katalog erarbeiten lassen und diesen dann auf einer gemeinsamen Konferenz im Mai verabschiedet. Anders als bei anderen Streitwertkatalogen, z. B. für die Sozialgerichtsbarkeit, fehlt in dem jetzt vorgelegten Regelwerk der Hinweis, dass es sich um unverbindliche Empfehlungen handeln soll.

Aus Sicht der BRAK begegnet dieses Vorgehen erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken. Weder die Streitwertkommission noch die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte sind demokratisch legitimiert, verbindliche Regelungen zu erlassen. Der vorgelegte Streitwertkatalog birgt jedoch allein auf Grund seiner Formulierung die Gefahr einer faktischen Bindungswirkung für die Richter an den Arbeitsgerichten. Erste Entscheidungen bestätigen diese Befürchtungen.

"Ein Streitwertkatalog, der allein durch Richter erstellt wurde, beruht auf einer einseitigen Erfahrungsgrundlage und Sichtweise", kritisiert Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer und selbst Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Der ohne Beteiligung der Anwaltschaft zustande gekommene Streitwertkatalog lässt gerade die Interessen und Auffassungen derjenigen Berufsgruppe außer Acht, die von dem Katalog im Wesentlichen auch in ihrer wirtschaftlichen Existenz betroffen ist", so Filges weiter.

Die BRAK hat eine ausführliche Stellungnahme zu dem Streitwertkatalog erarbeitet, in der sie unter anderem fordert, dass der Streitwertkommission künftig zumindest zwei ständige Vertreter der Anwaltschaft angehören.

Link: Stellungnahme der BRAK Nr. 20/2013