Presseerklärung Nr. 19/2013

Mehr Harmonisierung bitte

BRAK-Diskussion zur geplanten Europäischen Staatsanwaltschaft

13.11.2013Presseerklärung

In einer Diskussionsveranstaltung gestern in Brüssel hat der Vizepräsident der BRAK Ekkehart Schäfer europaeinheitliche Verfahrensregeln für die geplante Europäische Staatsanwaltschaft gefordert.

Ein im Frühjahr von der Europäischen Kommission vorgelegter Entwurf einer Verordnung sieht für Straftaten, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, die Schaffung einer eigenen Strafverfolgungsbehörde vor. Sie soll im Wesentlichen aus dazu abgeordneten Vertretern der nationalen Staatsanwaltschaften unter zentraler Brüsseler Leitung bestehen. Die Europäischen Staatsanwälte sollen dabei nach den jeweiligen nationalen Verfahrensordnungen tätig werden.

„Ein weiteres Instrument gegenseitiger Anerkennung, wie es die Europäische Staatsanwaltschaft nach dem jetzigen Vorschlag wäre, würde die Unterschiede der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten weiter zementieren, anstatt den Weg zu einer Harmonisierung im gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu ebnen“, erläuterte Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer die Kritik der BRAK in seiner Begrüßung gestern Abend. „Es zeichnet sich ein Flickenteppich ab, der zwar möglicherweise die Strafverfolgung erleichtert, aber sowohl die später tätig werdenden Gerichte als auch die Beschuldigten und deren Verteidiger vor große praktische Probleme stellt.“

Die BRAK steht der Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft grundsätzlich offen gegenüber. Allerdings sollte diese eine in allen Mitgliedstaaten einheitliche Verfahrensordnung, in der auch einheitliche Beschuldigtenrechte festgelegt sind, erhalten. Anderenfalls, so BRAK und DAV in einer gemeinsamen Stellungnahme, sollte von der Einrichtung einer solchen Behörde abgesehen werden.

Auf der gestrigen Veranstaltung in der niedersächsischen Landesvertretung in Brüssel diskutierten die Leiterin des Referates Strafrecht bei der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission Alexandra Jour-Schroeder, Jan-Philipp Albrecht, Mitglied des Europäischen Parlamentes, die Berliner Rechtsanwältin Margarete Gräfin von Galen und Frank Lüttig, Generalstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Die Diskussion wurde von der niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz geleitet.