"Anwaltsparlament" verabschiedet Resolution zum NSA-Skandal
Abhörpraktiken müssen so rasch wie möglich beendet werden
Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer als demokratisch gewählte Vertreterversammlung aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland hat in der heutigen Sitzung in Berlin einstimmig Folgendes beschlossen:
Resolution
Die Satzungsversammlung ist in großer Sorge darüber, dass die Geheimdienste anderer Staaten den innerdeutschen Telekommunikationsverkehr massenhaft abhören.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die staatsfreie Kommunikation eine "elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen Staatswesens." Belegt wird diese Aussage durch die Erfahrungen, die Deutschland und andere Länder Europas im Lauf ihrer Geschichte machen mussten.
Die Satzungsversammlung fordert deshalb die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die genannten Abhörpraktiken so rasch wie möglich beendet werden.
Hintergrundinformation
Die Satzungsversammlung ist das "Parlament" der Rechtsanwaltschaft. Sie ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet. Ihr gehören der Präsident der BRAK, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und die derzeit 91 von den deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten demokratisch gewählten Mitglieder an.