Presseerklärung Nr. 22/2013

Satzungsversammlung beschließt neue Fachanwaltschaft

Das "Parlament" der Anwaltschaft hat heute die Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung beschlossen: den Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.

06.12.2013Presseerklärung

In der Begründung zum Beschluss heißt es unter anderem, dass das Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechtes den Umgang mit Kollisionsrecht und fremden Rechtsordnungen sowie anderen Kulturen und Sprachen erfordere. Deshalb sei eine besondere Spezialisierung notwendig. Die Bedeutung internationaler wirtschaftlicher Beziehungen deutscher Unternehmen gewährleiste eine breite Nachfrage nach international-rechtlichen Beratungsleistungen.

Die Bezeichnung "Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht" ist die einundzwanzigste Fachanwaltschaft. Der Beschluss der Satzungsversammlung muss für seine Wirksamkeit noch vom Bundesjustizministerium genehmigt werden.

Hintergrundinformation

Die Satzungsversammlung ist das "Parlament" der Rechtsanwaltschaft. Sie ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtet. Ihr gehören der Präsident der BRAK, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und die derzeit 91 von den deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten demokratisch gewählten Mitglieder an.