Presseerklärung Nr. 23/2013

Verteidigerrechte sind Menschenrechte

BRAK kritisiert Verstöße im Strafverfahren gegen türkische Strafverteidiger

20.12.2013Presseerklärung

Die BRAK ist enttäuscht über den Ausgang des am 19.12.2013 in Silivri bei Istanbul stattgefundenen 9. Verhandlungstages im Verfahren gegen türkische Rechtsanwälte (sog. KCK-Verfahren). Sie nimmt an dem Prozess als Beobachter teil.

In dem Verfahren sind insgesamt 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeklagt. Ihnen wird unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, weil sie angeblich, so die Anklage, von ihren Mandanten, unter ihnen der Führer der PKK-Nachfolgeorganisation KCK Abdullah Öcalan, Weisungen entgegengenommen und an Dritte weitergeleitet hätten.

Das Gericht lehnte alle wesentlichen Anträge der Verteidigung zur Entlastung der angeklagten Rechtsanwälte ab, so etwa Anträge auf die Einvernahme von Zeugen, auf Aussetzung des Verfahrens, auf Einführung eines Gutachtens und Einvernahme des Gutachters sowie auf Entlassung aller noch in der Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten auf Kaution.

Einen kleinen Erfolg - wenn auch eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit - konnte die Verteidigung an diesem Verhandlungstag jedoch für sich verbuchen. Das Gericht ließ sich überzeugen, dass in einem fairen Verfahren der Verteidigung auch vollständige Akteneinsicht zu gewähren ist; dies war bisher unterblieben. Weiterhin entließ das Gericht zumindest vier der noch fünfzehn inhaftierten Rechtsanwälte aus der fast zweijährigen Untersuchungshaft. Die Entlassung erfolgte jedoch ohne jede Begründung, warum gerade diese vier Angeklagten auf freien Fuß kommen sollen, obwohl nach Auffassung der Verteidigung bei allen Inhaftierten offensichtlich keine Haftgründe mehr vorliegen.

Die BRAK hatte erwartet, dass das Gericht, wie von der Verteidigung beantragt, in eine - prozessual vorgesehene - Beweisaufnahme eintritt. Dies ist aber nicht erfolgt; am nächsten Verhandlungstag, der am 08.04.2014 stattfinden soll, hat das Gericht bereits das Schlussplädoyer des Staatsanwalts vorgesehen. Die BRAK ist besorgt, dass die Angeklagten ohne Durchführung einer Beweisaufnahme, also unter Verzicht auf eine vollständige Aufklärung der Sachverhalte, verurteilt werden.