Presseerklärung Nr. 3/2013

Deal im Strafverfahren – Aber nur nach Gesetz

BRAK begrüßt heutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verständigung im Strafverfahren

19.03.2013Presseerklärung

Die BRAK begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verständigung im Strafverfahren. Das Gericht hat die hierzu geschaffene gesetzliche Regelung der Strafprozessordnung (§ 257c StPO) für verfassungsgemäß erklärt. Absprachen über die Rechtsfolgen einer Tat widersprechen nicht dem Schuldprinzip. Der Bundesgerichtshof hatte eine gesetzliche Regelung angemahnt und die BRAK daraufhin einen Entwurf erarbeitet, der vom Gesetzgeber in wichtigen Teilen übernommen wurde.

Bereits in ihrer Stellungnahme zum Verfahren kritisierte die BRAK gegenüber dem Bundesverfassungsgericht den teilweise laxen Umgang der Praxis mit den gesetzlichen Vorgaben. Die Karlsruher Richter bestätigen diese Kritik, wenn sie feststellen, dass Absprachen, die ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben getroffen werden, grundsätzlich unzulässig sind.

„Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung auch bei einer Verständigung im Strafverfahren zu beachten ist“, so der Vizepräsident der BRAK Ekkehart Schäfer. „Alle am Prozess Beteiligten – Richter, Staatsanwälte und Verteidiger – sind gehalten, diesen Hinweis ernst zu nehmen, damit die rechtsstaatlichen Grundlagen des Strafverfahrens gewahrt bleiben.“