Presseerklärung Nr. 4/2013

Bundesverfassungsgericht geht nicht ohne Anwälte

BRAK fordert anwaltliche Quote bei der Besetzung der Richterstellen

22.03.2013Presseerklärung

Drei Rechtsanwälte in jeden Senat des Bundesverfassungsgerichtes, fordert die Bundesrechtsanwaltskammer anlässlich ihres heutigen Internationalen Anwaltsforums in Berlin. Das entspricht der nach dem Gesetz vorgesehenen Zahl von Berufsrichtern am höchsten deutschen Gericht. Es sei unverständlich, dass sich unter den derzeitigen Richtern kein gelernter, echter Rechtsanwalt findet, erläutert Ekkehart Schäfer, Vizepräsident der BRAK, die Forderung in seiner Eröffnungsrede.

In der Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes gab es bisher nur drei ehemalige Rechtsanwälte, die zu Richtern berufen wurden. Der letzte Rechtsanwalt schied 2005 aus. Seither gab es zwar eine Vielzahl von Neuberufungen, es wurde dabei jedoch kein Rechtsanwalt berücksichtigt, obwohl geeignete Kandidaten vorgeschlagen worden waren.

Auch Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert, der zu den Teilnehmern des Internationalen Anwaltsforums sprach, äußerte sich positiv zu einer Änderung des Wahlverfahrens. Man habe zwar in der bisherigen Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes gute bis exzellente Erfahrungen mit den Ergebnissen des Auswahlverfahrens gemacht, dennoch sei zu bemerken, dass es nicht ausreichend transparent ist, um der Bedeutung und Würde des Gerichtes angemessen Rechnung zu tragen. Lammert fügte hinzu, dass auch er sich eine stärkere anwaltliche Perspektive beim Bundesverfassungsgericht vorstellen könne.

Das Internationale Anwaltsforum der BRAK wird in Fortsetzung der bisherigen Europäischen Konferenz in diesem Jahr erstmalig durchgeführt. Es versammelt etwa 80 Vertreter von Anwaltsorganisationen aus mehr als 25 Ländern. Das diesjährige Anwaltsforum steht unter dem Motto „Rechtsanwälte als Richter – Sache der Anwaltschaft!“. In einer Podiumsdiskussion erörtern unter anderem der frühere Rechtsanwalt und jetzige Richter am israelischen Supreme Court Dr. Yoram Danziger, der deutsche Verfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard Gaier, der Vorsitzende der irischen Rechtsanwaltskammer David Nolan sowie der Rechtsanwalt und Präsident des Anwaltsgerichtshofes Baden-Württemberg Prof. Dr. Christian Kirchberg die Frage, ob eine direkte Beteiligung von Rechtsanwälten an der Rechtsprechung der Gerichte die Unabhängigkeit der Justiz stärkt.