Presseerklärung Nr. 5/2013

BRAK fordert elektronischen Rechtsverkehr auf Augenhöhe

Keine einseitige Verpflichtung für Rechtsanwälte

15.04.2013Presseerklärung

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsrechtsausschuss wiederholt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ihre Forderung, einige Änderungen im Gesetzentwurf zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs vorzunehmen. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem vor, dass die Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und Gerichten bald ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgt. Für die Gerichte soll aber eine solche Verpflichtung nicht eingeführt werden.

Die BRAK fordert, grundsätzlich auch die Gerichte zur elektronischen Kommunikation mit den prozessbevollmächtigten Rechtsanwälten zu verpflichten. „Der elektronische Rechtsverkehr darf keine Einbahnstraße sein.“ sagt BRAK-Präsident Axel C. Filges. „Die Interessen aller Beteiligten werden nur dann gewahrt, wenn der elektronische Datenaustausch wechselseitig erfolgt“.  

Die BRAK fordert zudem, dass es für den Zeitpunkt der Zustellung von Dokumenten an Rechtsanwälte in einem Gerichtsverfahren wie bisher auf die Kenntnisnahme durch den Rechtsanwalt ankommen soll. Nach dem Gesetzentwurf soll unabhängig hiervon eine automatisch generierte Eingangsbestätigung maßgeblich sein. „Der elektronische Rechtsverkehr kann nur dann eine breite Akzeptanz in der Anwaltschaft finden, wenn die derzeit geltenden Verfahrensstandards nicht unterschritten werden. Ein elektronisches Dokument ist erst dann bei einem Rechtsanwalt angekommen, wenn er von ihm tatsächlich Kenntnis genommen hat“, erläutert Präsident Filges die Forderung der BRAK. „Dies muss vor allem auch deshalb weiter gelten, weil der Zeitpunkt der Zustellung häufig  Fristen auslöst.“

Weiterführender Link:  BRAK-Stellungnahme 6/2013, April 2013, anlässlich der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BT-Drucks. 17/12634) und zum Entwurf des Bundesrates eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz (BT-Drucks. 17/11691)

Hintergrund

Mit dem Begriff „Elektronischer Rechtsverkehr“ (kurz: ERV, ELRV) wird die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und sog. „professionellen Einreichern“, wie z. B. Rechtsanwälten und Notaren, bezeichnet. Das geplante Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch in der Justiz das Potenzial der jüngeren technischen Entwicklungen genutzt wird.

Voraussichtlich ab 2016 sollen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über sichere elektronische Postfächer, die die BRAK einrichten wird, für Gerichte elektronisch erreichbar sein. Ab 2018 sollen alle deutschen Gerichte am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen müssen. Spätestens ab 2022 soll die elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz in allen Bundesländern verpflichtend sein. Der Zeitplan steht derzeit noch in der Diskussion.

Die BRAK ist der Auffassung, dass der Regierungsentwurf die Chance bietet, einen funktionierenden und sicheren elektronischen Rechtsverkehr in Deutschland zu etablieren.