Presseerklärung Nr. 7/2013

Anwaltsvergütung wird angepasst

BRAK und DAV begrüßen Verabschiedung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes

17.05.2013Presseerklärung

Der Bundestag hat gestern das von der Bundesregierung initiierte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem eine moderate Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung an die allgemeine Preissteigerung vor, nachdem es eine solche lineare Gebührenanpassung zuletzt 1994 gab.

Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein begrüßen das neue Gesetz. Sie hatten sich gemeinsam seit mehreren Jahren für eine strukturelle und lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren eingesetzt.

„Wir sind sehr erleichtert, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde und hoffentlich wie geplant zum 1.7.2013 in Kraft treten kann“, so der Präsident der BRAK Axel C. Filges. „Unser Appell geht jetzt an den Bundesrat, das Inkrafttreten nicht zu blockieren“, ergänzt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV.

Dabei konnte in den vergangenen Wochen der ursprüngliche Gesetzentwurf nach intensiven Gesprächen mit den Rechtspolitikern aller Parteien an einigen Stellen nachgebessert werden. Das bedeutet unter anderem eine Steigerung bei den Wertgebühren von 12 Prozent. „Wir freuen uns, dass damit der Gesetzgeber einer zentralen Forderung der Anwaltschaft entsprochen hat und die durch Veränderungen in der Tabellenstruktur in einigen Bereichen verursachte Absenkung der Vergütung wieder ausgeglichen werden konnte“, erläutert BRAK-Präsident Filges. Ebenfalls positiv aufgenommen wurden die redaktionellen Korrekturen, die am Gesetzentwurf vorgenommen wurden. „Sie bringen mehr Rechtssicherheit und damit bleibt auch die befürchtete Mehrbelastung der Justiz aus“, so DAV-Präsident Ewer.

Auch hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts konnte die Anwaltschaft einen Erfolg verbuchen. Das Vorhaben, dem Antragsgegner künftig in einfach gelagerten Ehescheidungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts versagen zu können, soll wieder gestrichen werden. „Die Rücknahme dieses Vorhabens ist für die gesamte Anwaltschaft sowie auch den Verbraucher ein wichtiger Schritt, da der Zugang zum Recht für die bedürftige Partei und das Prinzip der Waffengleichheit durch eine solche Neuregelung enorm eingeschränkt worden wäre“, betonen beide Präsidenten.