Presseerklärung Nr. 1/2014

Gegen anlassunabhängige Datensammlung

BRAK bekräftigt Kritik gegen Vorratsdatenspeicherung

06.01.2014Presseerklärung

Die BRAK begrüßt die Entscheidung des neuen Bundesjustizministers Heiko Maas, die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes über die von Irland und Österreich gegen die entsprechende EU-Richtlinie erhobenen Bedenken „auf Eis zu legen“.

„Die Vorratsdatenspeicherung jetzt einzuführen, zu einem Zeitpunkt, zu dem absehbar deren Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt wird, ist widersinnig“, erläutert der Präsident der BRAK Axel C. Filges die Auffassung der Kammer. Er nimmt dabei Bezug auf die von Generalanwalt des EuGH Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen zu den vorstehend genannten Verfahren erläuterte Begründung der Europarechtswidrigkeit der Richtlinie.

Filges weiter: „Das Gesetzgebungsverfahren muss von Beginn an darauf gerichtet sein, eine Regelung zu erlassen, die sowohl verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Voraussetzungen entspricht. Es ist nicht akzeptabel, wenn jetzt ein Gesetzentwurf vorgelegt wird, der dann im Laufe des Verfahrens an die Erfordernisse der europäischen Grundrechtecharta angepasst werden muss.“

Die BRAK hat sich in einer Stellungnahme bereits im Jahre 2007 mit der seinerzeit geplanten und später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Vorratsdatenspeicherung befasst. Unter anderem heißt es dort, dass der Umfang der zu speichernden Daten und ihre Verwendungsmöglichkeiten eng zu begrenzen und rechtlich abzusichern ist.