Presseerklärung Nr. 4/2014

Einfacher online einkaufen in der EU

BRAK begrüßt Beschluss des Europäischen Parlaments zum Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht

28.02.2014Presseerklärung

Das Europäische Parlament stimmte am 26. Februar 2014 in erster Lesung für ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht und legte damit seine Position für die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, die sogenannten Trilog-Verhandlungen, fest. Käufer und Verkäufer sollen künftig die Möglichkeit haben, für grenzüberschreitende Fernabsatzgeschäfte über Waren oder den Erwerb digitaler Produkte, wie Filme, Musik oder Apps ein einheitliches EU-weit geltendes Recht wählen zu können.

Das Europäische Kaufrecht soll nicht an die Stelle der nationalen Regeln treten, die in den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind, sondern es soll ein weiteres Vertragsrechtsregime geschaffen werden. Auf freiwilliger Basis kann dann das Europäische Kaufrecht auf grenzübergreifende Verträge angewendet werden, wenn die Vertragsparteien dies ausdrücklich vereinbaren. Vorgesehen sind neben vorvertraglichen Informationspflichten, einem Widerrufsrecht und Regelungen zur Rückabwicklung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung auch Gewährleistungsrechte.

Der Vizepräsident der BRAK Dr. Martin Abend begrüßt die Beschlussfassung des Europäischen Parlaments: “Die Möglichkeit, die Anwendung eines vereinheitlichten Kaufrechts für grenzüberschreitende Verträge wählen zu können, kann langfristig zu einer Rechtsvereinfachung und zu erhöhter Rechtssicherheit in der Europäischen Union führen. Breitere Akzeptanz wird das neue Vertragsregime aber wohl nur finden, wenn sein Anwendungsbereich nicht auf Fernabsatzgeschäfte beschränkt bleibt.“