Mandantenschutz hat Priorität
Anwaltliche Verschwiegenheit muss auch im Datenschutzrecht gelten
Das Europäische Parlament hat gestern seine Position zu der von der Europäischen Kommission geplanten Datenschutzreform festgelegt. Die Abgeordneten fordern umfangreiche Änderungen zu dem bisherigen Entwurf der Datenschutzgrundverordnung.
Unter anderem sollen nach dem Willen des Parlamentes die Interessen von Berufsgeheimnisträgern besser gewahrt werden. Für sie soll die in dem Entwurf vorgesehene Verpflichtung entfallen, Betroffe-ne, deren Daten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erfasst werden, über die Speicherung an sich sowie deren Zweck und Dauer zu informieren.
Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt die Forderung des Parlamentes. BRAK-Präsident Axel C. Filges erläutert dazu: „Diese Ausnahmeregelung ist unabdingbar für eine effektive Rechtsvertretung. Auch wenn wir grundsätzlich die Informationspflicht über die Speicherung von Daten befürworten, liegt es auf der Hand, dass eine interessengerechte Mandatsbearbeitung nicht mehr möglich ist, wenn der Gegner bereits dann informiert werden muss, wenn eine Rechtsverfolgung überhaupt erst ins Auge gefasst wird.“