Presseerklärung Nr. 7/2014

Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig

BRAK begrüßt heutige Entscheidung des EuGH

08.04.2014Presseerklärung

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat heute in einem Urteil festgestellt, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstößt und deshalb die Richtlinie unwirksam ist. Die Luxemburger Richter kommen zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste. Aus der Gesamtheit dieser Daten könnten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen und das soziale Umfeld, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtes.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich von Beginn an gegen eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten ausgesprochen und seinerzeit sogar direkt an den damaligen Bundespräsident appelliert, das deutsche Umsetzungsgesetz nicht zu unterzeichnen. Dieses Gesetz wurde in der Folgezeit vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

BRAK-Präsident Axel C. Filges: „Der EuGH hat heute bestätigt, dass eine Regelung, die jeden Bürger allein aufgrund seines Telekommunikationsverhaltens unter Generalverdacht stellt, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspricht. Wir sind erleichtert und hoffen, dass damit die Debatte über die Vorratsdatenspeicherung endgültig ad acta gelegt ist.“