Gute Diskussionsgrundlage

BRAK berät über bekanntgewordenen Referentenentwurf zum Syndikusanwalt

20.04.2015Presseerklärung

Die BRAK hat auf ihrer diesjährigen Frühjahrshauptversammlung am 17.04.2015 den Anfang April bekanntgewordenen Referentenentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte intensiv diskutiert. Der Entwurf, so die überwiegende Auffassung der Kammerpräsidenten, schafft eine geeignete Grundlage zur Lösung der durch die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes aus dem vergangenen Jahr aufgeworfenen berufsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Probleme. Er greift wesentliche Anregungen der Stellungnahme der BRAK zum Eckpunktepapier auf und beseitigt zahlreiche dort noch vorhandene Unschärfen. So bieten insbesondere die jetzt vorgesehene Definition, was anwaltliche Tätigkeit ausmacht, und die Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zwischen dem Syndikus und seinem nichtanwaltlichen Arbeitgeber einen geeigneten Ansatz zur Beseitigung von Gefährdungen der anwaltlichen Unabhängigkeit.

„Nach viel Pulverdampf und ideologischer Debatte sind Anwaltschaft, Ministerium und Gesetzgeber mit dem jetzt in Aussicht gestellten Referentenentwurf auf einem guten Weg, um die negativen Folgen der sozialrechtlichen Rechtsprechung zu beseitigen“, so der Präsident der BRAK Axel C. Filges nach der Debatte der Hauptversammlung am Freitag. „Und auch dem Gedanken der Einheit der Anwaltschaft trägt der Entwurf Rechnung, weil für die Zulassung der Syndikusrechtsanwälte die Rechtsanwaltskammern zuständig sein sollen.“

Kritik wurde von der Versammlung an der beabsichtigten Ausgestaltung der Beteiligung der Rentenversicherung am Zulassungsverfahren der Syndikusrechtsanwälte und an den Regelungen zum nur noch eingeschränkt geltenden Vertretungsverbot geübt. Hier sieht die BRAK deutlichen Änderungsbedarf. Sie wird zeitnah nach seiner Vorstellung eine Stellungnahme zum offiziellen Entwurf des Ministeriums abgeben.