Presseerklärung Nr. 18/2015

Neuer Fachanwalt für Migrationsrecht

Satzungsversammlung reagiert auf aktuelle Situation

09.11.2015Presseerklärung

Die Satzungsversammlung hat heute in der ersten Sitzung ihrer neuen Legislaturperiode den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen. Der Beschluss geht auf Vorbereitungen aus der vergangenen Legislaturperiode und einer Initiative von Mitgliedern der Satzungsversammlung, darunter der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg und mehrere Kammerpräsidenten, zurück.

Ergänzend zu den bereits vorliegenden umfassenden Überlegungen begründet die Initiative ihren Vorstoß unter anderem mit den aktuellen Flüchtlingszahlen. Nicht zuletzt daraus ergebe sich aktuell und auch langfristig ein Bedürfnis nach qualifiziertem Rechtsrat. Die derzeit auf diesem Gebiet tätigen Kolleginnen und Kollegen seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen. Ohne eine sofortige Qualifizierungsoffensive werde eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen, heißt es in der Begründung zum entsprechenden Antrag.

Auf asylrechtliche Fragen wird die künftige Fachanwaltschaft jedoch nicht begrenzt werden. Von dem jetzt beschlossenen Katalog der zu erwerbenden theoretischen Kenntnisse werden beispielsweise auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration umfasst.