Presseerklärung Nr. 19/2015

Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Bundespräsident sollte neues Gesetz nicht ausfertigen

10.11.2015Presseerklärung

Nachdem am vergangenen Freitag das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist den Bundesrat passierte, hat sich jetzt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer an den Bundespräsident gewandt. In einem Schreiben bittet er das Staatsoberhaupt, das Gesetz nicht auszufertigen. Die Neuregelung ist aus Sicht der Anwaltsvertretung verfassungswidrig, weil sie vorsieht, dass auch die Standort- und Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern und damit Rechtsanwälten gespeichert werden.

BRAK Präsident Ekkehart Schäfer dazu: „Sowohl Bundesverfassungsgericht als auch der Gerichtshof der Europäischen Union haben der anlasslosen Speicherung von Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern klare Grenzen gesetzt. Auch wenn die Daten letztendlich nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden dürfen, betrifft allein die Tatsache, dass jemand mit einem Rechtsanwalt kommuniziert hat, die anwaltliche Verschwiegenheit. Damit widerspricht die Speicherung dem verfassungsrechtlichen Gebot, das Verhältnis zwischen dem rechtsuchenden Bürger und dem Beistand und Schutz gewährenden Strafverteidiger und Rechtsanwalt unbeobachtet und unangetastet zu lassen."Im dem Brief wendet sich Schäfer gegen die in der Begründung zum Gesetzentwurf enthaltenen Behauptung, dass es unmöglich sei, Telekommunikationsanschlüsse von Rechtsanwälten zu identifizieren und sie von vornherein aus der Speicherpflicht herauszunehmen. Eine solche Identifizierung sei den verpflichteten Telekommunikationsanbietern genauso gut möglich wie bei den von der Speicherpflicht ausgenommenen Seelsorge- und Notrufeinrichtungen, heißt es von der BRAK. So wäre es beispielsweise durchaus möglich, die Daten aus dem Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis mit denen der Telekommunikationsanbieter abzugleichen.