Presseerklärung Nr. 2/2016

AGH-Verfahren zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Hauptversammlung der BRAK beschließt Widerruf des Vergleichs

15.03.2016Presseerklärung

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat gestern beschlossen, den von der BRAK mit zwei Rechtsanwälten vor dem Anwaltsgerichtshof (AGH) Berlin wegen der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) abgeschlossenen Vergleich fristgerecht zu widerrufen.

Die beiden Rechtsanwälte hatten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt, die BRAK zu verpflichten, das für sie bestimmte beA nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum Empfang freizuschalten. Die BRAK ist dagegen der Auffassung, dass die Erfüllung der ihr in § 31a Bundesrechtsanwaltsordnung auferlegten Verpflichtung, für jeden Rechtsanwalt und jede Rechtsanwältin ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten, nicht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des jeweiligen Postfachinhabers steht.

In der mündlichen Verhandlung vor dem AGH Berlin hatten sich die Parteien Ende Februar auf einen widerruflichen Vergleich geeinigt, nach dem sich die BRAK u.a. verpflichten sollte, das beA bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht einzurichten. Da es technisch nicht möglich ist, die Anwaltspostfächer personenbezogen empfangsbereit einzurichten, hätte der Vergleich bedeutet, dass das beA auch nach der Fertigstellung des Gesamtsystems der Anwaltschaft nicht zur Verfügung gestellt werden könnte.

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern haben gestern Nachmittag in einer außerordentlichen Sitzung nach eingehender Diskussion beschlossen, dass der Vergleich widerrufen werden soll, weil eine Selbstverpflichtung der BRAK, die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer nicht einzurichten, gegen den gesetzlichen Auftrag in § 31a BRAO verstoßen würde.

Das Verfahren über die einstweilige Anordnung wird jetzt fortgesetzt. Die Arbeiten zur Fertigstellung des beA laufen währenddessen weiter. Ein konkreter Starttermin kann noch nicht genannt werden.