Presseerklärung Nr. 3/2016

Elektronisches Anwaltspostfach geht an den Start

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommt! Es wird ab dem 29. September 2016 für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bereit stehen.

14.04.2016Presseerklärung

Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden dann auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Die BRAK hatte den ursprünglich zum 1. Januar 2016 geplanten Starttermin aus technischen Gründen verschieben müssen.

Der Präsident der BRAK, Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer: „Damit werden ab dem 29. September 2016 165.000 Berufsträgerinnen und Berufsträger und ihre ca. 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln.“ Schäfer betont die Vorreiterrolle der deutschen Anwaltschaft bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. „Schriftsätze auf Papier werden bald der Vergangenheit angehören.“, so der Präsident der Bundesrechtanwaltskammer.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bislang noch nicht die für die Nutzung des Postfachs erforderliche spezielle Sicherheitskarte – die beA-Karte Basis – bestellt haben, sollten dies jetzt tun. Alle bis drei Monate vor dem beA-Start bestellten beA-Karten werden spätestens bis zum 29. September 2016 ausgeliefert. Auch danach bleiben Bestellungen dauerhaft möglich. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist bestrebt, spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.