Presseerklärung Nr. 12/2017

70 Jahre Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer

Der Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer (Strauda) tagt vom 20. bis 22.10.2017 in Leipzig nun bereits zum 229. Mal und kann zugleich sein 70-jähriges Bestehen feiern.

20.10.2017Presseerklärung

Der am 27. Mai 1947 unter dem Namen „Generalkommission zur Ausarbeitung neuer Entwürfe des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung“ gegründete Ausschuss ist nach der Formulierung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 07.11.1960) die permanente Institution der Bundesrechtsanwaltskammer zur Beschäftigung mit allen Fragen des Strafrechts und des Strafprozessrechts, einschließlich der (damaligen) Großen Reform beider Arbeitsgebiete und zu berufsrechtlichen Fragen der Verteidigung.

Der Strauda nimmt mit seinen Stellungnahmen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren und regt in Einzelfällen auch Gesetzesänderungen oder -ergänzungen an. So geht das in § 257c StPO verankerte Strafverfahren-Verständigungsgesetz, auch Deal im Strafverfahren genannt, letztlich auf eine Initiative des Strauda zurück.

„Wir sind uns der Verantwortung, die dem Ausschuss obliegt, bewusst und werden unsere Aufgabe auch in Zukunft mit Freude und Engagement erfüllen. Der Strauda ist ein wichtiges und nicht mehr hinweg zu denkendes Gremium“, konstatiert der Vorsitzende des Ausschusses Prof. Dr. Dr. Ignor.

Hintergrundinformationen:

Der Ausschuss tagt in der Regel dreimal jährlich. Der Name „Strauda“ entstand nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Auf der vierten Sitzung am 26. und 27.01.1950 nahmen Vertreter aller Rechtsanwaltskammern der Bundesrepublik Deutschland teil, also auch die aus der amerikanischen und französischen Zone. Die Generalkommission gab sich die neue Bezeichnung „Strafrechtsausschuss der Deutschen (Rechts-)Anwaltskammern“, aus der sich die noch heute gebräuchliche Abkürzung herleitet. Teilnehmer des Strauda sind neben Vertretern der BRAK auch Vertreter des BMJV und der Landesjustizverwaltungen, Vertreter der Rechtslehre, Gerichte und Staatsanwaltschaft. Zu Gast sind zudem Mitglieder aus Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften der BRAK, des DAV und der österreichischen Rechtsanwaltskammer.

In der Berufungsperiode 01.01.2016 bis 31.12.2019 gehören dem Ausschuss folgende Mitglieder an: Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Bockemühl, Regensburg, Rechtsanwalt Prof. Dr. Alfred Dierlamm, Wiesbaden, Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin (Vorsitzender), Rechtsanwalt Thomas C. Knierim, Mainz, Rechtsanwalt Dr. Daniel M. Krause, Berlin, Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Matt, Frankfurt/Main, Rechtsanwältin Anke Müller-Jacobsen, Berlin, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Prof. Dr. Tido Park, Dortmund, Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Saarbrücken, Rechtsanwältin Dr. Annette von Stetten, München, Rechtsanwältin Dr. Anne Wehnert, Düsseldorf. In der Geschäftsführung der BRAK ist Rechtsanwalt Frank Johnigk für diesen Ausschuss zuständig.

Stellungnahmen des Strafrechtsausschusses sowie Informationen zu den „Thesen zur Strafverteidigung“, die in der Schriftenreihe der BRAK erschienen sind, finden Sie auf der Webseite der BRAK unter www.brak.de/strauda.