Presseerklärung Nr. 13/2017

beA für Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte startet!

Ab dem 27.11.2017 steht das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) auch für Syndikus­rechtsanwältinnen und -anwälte zur Verfügung.

24.11.2017Presseerklärung

Das dazu erforderliche Update des beA-Systems wird an diesem Wochenende installiert.

Damit wird es auch für Syndici möglich, am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilzunehmen, der derzeit freiwillig nutzbar ist und für den ab dem 1.1.2018 eine neue Entwicklungsstufe eintritt: Alle Anwältinnen und Anwälte sind dann gesetzlich verpflichtet, elektronische Post, die vom Gericht, von Behörden oder von gegnerischen Kollegen in ihr beA gesandt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Ab 2020 bzw. spätestens 2022 dürfen Schriftsätze nur noch elektronisch bei Gerichten eingereicht werden. Während das beA bereits seit einem Jahr von Rechtsanwältinnen und -anwälten genutzt werden kann, konnte es für Syndici erst jetzt realisiert werden, weil diese Art der Anwaltszulassung vom Gesetzgeber erst nachträglich geschaffen wurde und dadurch umfangreiche Umbauten am beA-System notwendig wurden.

Über die Details zur Einführung des Syndikus-beA hat die BRAK die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in einer Sonderausgabe ihres beA-Newsletters vom heutigen Tage unterrichtet. Dieser ist unter http://www.brak.de/bea-newsletter/ abrufbar.