Reform des polnischen Gerichtssystems
Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor Eingriffen in den Rechtsstaat
Die Venedig-Kommission des Europarates (Europäische Kommission für Demokratie durch Recht) hat am 11.12.2017 festgestellt, dass die in Polen geplanten Reformen des Gerichtssystems gegen die polnische Verfassung sowie gegen Menschenrechte und rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Sie ermöglichen der Legislative und Exekutive massive Eingriffsmöglichkeiten in die polnische Justiz, gefährden die Rechtsstaatlichkeit und können mittelbar auch in rechtsstaatswidriger Weise die anwaltliche Tätigkeit für die jeweiligen Mandanten beeinträchtigen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer schließt sich daher der von der Vollversammlung des Europäischen Rates der Anwaltschaften (CCBE) vor wenigen Tagen verabschiedeten Resolution an.
„Eine unabhängige Richterschaft gehört zu den Grundpfeilern eines funktionierenden Rechtsstaates“, konstatiert Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer. „Eingriffsmöglichkeiten der Exekutive in die Zusammensetzung und Funktionsweise der höchsten Gerichte verletzen diese Unabhängigkeit. Hierzu gehören auch die geplante Verkürzung der Amtszeit der höchsten polnischen Richter und die Möglichkeit, rechtskräftige Urteile aus besonderen Gründen nachträglich wieder aufzuheben“, so Dr. Remmers.