Presseerklärung Nr. 5/2017

BRAK-Hauptversammlung in Saarbrücken

Heute findet in Saarbrücken die 152. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer statt, zu der Vertreter aller 28 regionalen Rechtsanwaltskammern aus Deutschland zusammenkommen.

05.05.2017Presseerklärung

Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer griff dieses Thema bereits in seiner Begrüßungsrede am Vorabend auf: „Wir fordern einen eigenen Datenschutzbeauftragten für die deutsche Anwaltschaft anstelle der von der Politik mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehenen Aufsicht durch staatliche Datenschutzkontrolleure. Denn wir müssen darauf bestehen, dass die Vertraulichkeit mandatsbezogener Kommunikation weiter uneingeschränkt gewährleistet wird.“ Zur Begründung der Forderung stützt sich Schäfer gleichermaßen auf die Interessen der Mandanten und die der Anwaltschaft selbst:

„Die Persönlichkeitsrechte der Mandanten und die Institution einer freien und unabhängigen Anwaltschaft sind gefährdet, wenn sie staatlicher Kontrolle ausgesetzt sind. Das gilt auch, wenn es sich bei den Kontrollorganen um Datenschutzaufsichtsbehörden handelt. Der wohldurchdachte Sinn und Zweck des Datenschutzrechts wird ad absurdum geführt, wenn jede Kanzlei verdachtsunabhängig kontrolliert, mit Meldeauflagen, Datenverarbeitungsverboten und Bußgeldern belegt werden kann.“

Das in der Politik geäußerte Argument, dass ein staatlicher Datenschutzbeauftragter doch überprüfen könne, welche Daten relevant seien, überzeugt Schäfer nicht. Eine nachträgliche Abwägungsentscheidung, welches Material in die eigentliche datenschutzrechtliche Prüfung einbezogen werden darf und welches nicht, könne die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts nicht mehr heilen, so Schäfer. Erfreulicherweise lässt die EU-Datenschutzgrundverordnung eine sektorale Datenschutzkontrolle zu – dem anwaltlichen Datenschutzbeauftragten steht also rechtlich nichts entgegen.

Gefordert ist nun der Gesetzgeber. Er muss die in dieser Legislaturperiode verbleibenden Möglichkeiten nutzen und den Weg für den anwaltlichen Datenschutzbeauftragten ebnen.