Anwaltschaft kritisiert Prozess gegen chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich anlässlich des Prozesses gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang in China kritisch geäußert.
(BRAK/DAV) Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich anlässlich des Prozesses gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Xie Yang in China kritisch geäußert. Insbesondere mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit bestehen Bedenken bei der Anwaltschaft.
„Ein Prozessbeginn unmittelbar nach Benennung eines neuen Pflichtverteidigers ist mit rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar. So wird eine angemessene Verteidigung unmöglich gemacht“, sagt der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Der Prozess gegen den im Sommer 2015 verhafteten Menschenrechtsanwalt Xie Yang hatte am Montag in Changsha in der zentralen Provinz Hunan, China, begonnen. Xie Yang wird vorgeworfen, die Staatsgewalt untergraben zu haben. Nachdem sein bisheriger Anwalt kurz vor Prozessbeginn verhaftet wurde, hat das Gericht nun einen Pflichtverteidiger für Xie Yang bestellt.
„Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Es ist höchst irritierend, dass gerade jetzt der Prozess gegen Xie Yang beginnt“, bringt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer, die Bedenken auf den Punkt.
Derzeit befinden sich Delegationen von BRAK und DAV anlässlich des deutsch- chinesischen Rechtsstaatsdialogs in China. Der Rechtsstaatsdialog beruht auf einer im Jahr 2000 geschlossenen Vereinbarung beider Regierungen und dient dem Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich.