Presseerklärung Nr. 7/2017

Resolution: Satzungsversammlung erneuert Forderung nach Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht

Die 6. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert den Gesetzgeber erneut auf, sich mit der Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu befassen.

19.05.2017Presseerklärung

Hintergrund der Forderung ist, dass der Gesetzgeber auf die zunächst vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und von der Bundesregierung vorgesehene Satzungskompetenz (BT-Drs. 18/9521) ohne überzeugende Gründe verzichtet hat (vgl. Presseerklärungen der BRAK Nr. 2 v. 08.03.2017 und Nr. 3 v. 24.03.2017).

Die Satzungsversammlung hat in ihrer 4. Sitzung am 19.05.2017 daher eine Resolution verabschiedet:

„Die Satzungsversammlung fordert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und den Gesetzgeber auf, sich unter Berücksichtigung der Argumente der Satzungsversammlung kurzfristig erneut mit der Konkretisierung der allgemeinen Fortbildungspflicht zu befassen. Gerne wird sich die Satzungsversammlung mit ihrem Sachverstand in eine erneute Debatte einbringen.“

Die Satzungsversammlung stimmt dem Gesetzgeber zu, dass die deutsche Anwaltschaft qualitativ hochwertige Arbeit im Interesse ihrer Mandanten und der Rechtspflege leistet. Gleichwohl ist eine systemische Qualitätssicherung zur Gewährleistung dieser hohen Qualität in der Zukunft erforderlich. Das einzige geeignete Mittel hierzu ist die Konkretisierung der bereits bestehenden Fortbildungsverpflichtung. Derartige Regelungen zur anwaltlichen Fortbildung existieren bereits in 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union.