Presseerklärung Nr. 9/2017

Verschwiegenheit vor Meldepflicht

Der heute von der EU-Kommission vorgestellte Vorschlag zur Meldepflicht von Steuersparmodellen sieht Informations- und Aufklärungspflichten für Berater und Vermittler unterschiedlichster Berufsgruppen gegenüber staatlichen Institutionen vor.

21.06.2017Presseerklärung

Erfreulicherweise hat die EU-Kommission für Berufsträger, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, eine Ausnahme vorgesehen. Wenn die Offenlegungspflicht zu einem Verstoß gegen eine sich aus nationalem Recht ergebende Verschwiegenheitspflicht führen würde, kann der Berufsträger diese auf seinen Mandanten übertragen.

BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer begrüßt den Vorschlag mit vorsichtigem Optimismus: „Sehr bedauerlich und aus rechtsstaatlicher Sicht unverständlich ist, dass der Vorschlag keine Differenzierung zwischen legalen Steuersparmodellen und illegaler Steuerhinterziehung macht. Es freut mich jedoch zu sehen, dass der rechtsstaatlichen Bedeutung der Verschwiegenheitspflicht Rechnung getragen wird.“