Presseerklärung Nr. 5/2018

Das beA im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Präsident der BRAK beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

21.02.2018Presseerklärung

Auf Einladung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehart Schäfer, in der heutigen Sitzung des Ausschusses ein Gespräch über die Probleme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), den aktuellen Stand und die Strategie zu dessen Wiederinbetriebnahme geführt.

Zu Beginn des Gesprächs wies Schäfer auf die Komplexität und Einmaligkeit des beA-Systems hin: „Im beA werden ca. 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowohl untereinander als auch mit allen 22.500 Richterinnen und Richtern in Deutschland elektronisch schriftlich kommunizieren und zwar 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – selbstverständlich unter Beachtung berufsrechtlicher Regelungen, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, und damit unter einem besonderen Sicherheitsaspekt. Für das beA gibt und gab es kein Vorbild.“ Dann erläuterte Schäfer die Ereignisse, die im Dezember 2017 zu einer Abschaltung des beA geführt hatten und beschrieb die Aktivitäten der BRAK zur Behebung der Sicherheitslücken in einer Teilkomponente des beA-Systems, um die Anwendung möglichst schnell wieder zur Verfügung zu stellen. So findet derzeit eine Sicherheitsprüfung des beA durch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Gutachterfirma, die secunet AG aus Essen, statt. Erste Ergebnisse dieser Prüfung sollen Ende März vorliegen. „Nach Abschluss der vollständigen Prüfung des beA-Systems durch secunet wird die BRAK das Gutachten veröffentlichen“, kündigte Schäfer an. Der Verlauf des weiteren Verfahrens zur Wiederinbetriebnahme des beA hängt von den Ergebnissen der Sicherheitstests ab. Schäfer betonte, dass die Vertraulichkeit der verschlüsselten Nachrichten und damit der Verschwiegenheit der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu keiner Zeit gefährdet war.

Im Gespräch mit den Ausschussmitgliedern beschrieb Schäfer die Vergabeverfahren, die zur Auswahl von Atos als Auftragnehmerin für die Entwicklung und den Betrieb des beA geführt hatten. Er erläuterte das Projektmanagement, das die BRAK als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren 28 Rechtsanwaltskammern, unter Beratung der adesso AG, zur Realisierung des beA aufgesetzt hat. Das Vergabeverfahren und die Entwicklung des beA begleitete die Capgemini SE.

Schäfer weiter: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat in einem dem Gespräch vorausgehenden Bericht gegenüber dem Ausschuss betont, dass das Ministerium der BRAK vertraue. Das freut mich natürlich sehr. Das Ministerium sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und sei durch die BRAK über alle Vorgänge informiert.“*

*korrigiert am 26.2.2018