Presseerklärung Nr. 11/2018

BRAK – Hauptversammlung in Koblenz

beA: BRAK-Präsidium genießt weiterhin Vertrauen der Hauptversammlung

27.04.2018Presseerklärung

Am heutigen Tage haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung (HV) getroffen. Die HV fand diesmal in Rheinland-Pfalz statt. Gastgeber war die Rechtsanwaltskammer (RAK) Koblenz, vertreten durch ihren Präsidenten Rechtsanwalt Justizrat Gerhard Leverkinck.

Die Hauptversammlung fasste nach kritischer und kontroverser Diskussion richtungsweisende Beschlüsse, die insbesondere den Haushalt und das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) betrafen.

Nach dem umfassenden Bericht des Schatzmeisters hat die HV dem Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und deren Geschäftsführung mit deutlicher Mehrheit (bei nur 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen) Entlastung hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2017 – einschließlich des Haushalts für den elektronischen Rechtsverkehr – erteilt. Mit dem ebenfalls beschlossenen Nachtragshaushalt 2018 zum Titel ERV setzte die HV weitere positive Signale.

Mit nur 2 Gegenstimmen und lediglich einer Enthaltung beschloss die HV ferner für das Jahr 2019 für den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) einen Beitragsanteil in Höhe von 52 Euro pro Mitglied. In der Diskussion betonten die regionalen Kammern, dass die Einrichtung und der Betrieb der Anwaltspostfächer eine gesetzliche Aufgabe der BRAK ist. Insofern sei es wichtig, dass die beA-Beiträge auch weiterhin an die BRAK entrichtet werden, damit diese Aufgabe erfüllbar bleibt.

Das Präsidium der BRAK sieht sich damit in seiner Arbeit bestätigt. Den mit einem Antrag zum Haushalt verbundenen Misstrauensantrag einer Kammer gegen zwei Mitglieder des Präsidiums und die hiermit einhergehende Rücktrittsforderung lehnte die Hauptversammlung mit überwältigender Mehrheit – mit lediglich einer Ja-Stimme ab. „Ich bin erfreut, dass sich die große Mehrheit der Präsidentinnen und Präsidenten hinter das gesamte Präsidium stellt und unsere Arbeit nicht nur schätzt, sondern auch unterstützt“, so BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer.

Ein Antrag, einen Sonderprüfer hinsichtlich Finanzierung und Projektmanagement des beA einzurichten, wurde mit eindeutiger Mehrheit (25 Gegenstimmen bei 3 Ja-Stimmen)* ebenso abgelehnt wie der Antrag, diesem einen nur eingeschränkten Prüfauftrag zu erteilen.

Die weitere Behandlung eines recht umfangreichen Antrags der Rechtsanwaltskammer Berlin und vergleichbare Anträge weiterer Kammern, insbesondere zu den Themen Open Source und Betriebssystemunterstützung, vertagte die HV aufgrund eines Geschäftsordnungsantrags einer Kammer einvernehmlich auf die nächste Präsidentenkonferenz.

Abgelehnt wurden dagegen Anträge auf Einsetzung eines unabhängigen Untersuchungsgremiums zu Fragen der Ausschreibung, der Vergabe und der Programmierung des beA sowie auf Umstellung auf eine echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung binnen Jahresfrist. Auch der Antrag auf kurzfristige Umstellung des beA in ein dezentrales einheitliches System konnte sich nicht durchsetzen.

Das weitere Vorgehen wird die HV in den nächsten Wochen im Rahmen der nächsten Präsidentenkonferenz erörtern. „Die BRAK nimmt die wertvolle Kritik der Mitglieder in den regionalen Kammern sehr ernst und wird diese in den weiteren Umsetzungsprozess einfließen lassen. Die heutige HV hat gezeigt, dass die anwaltliche Selbstverwaltung auch in schwierigen Zeiten und bei komplexen Themen gut aufgestellt ist“ resümiert Schäfer.

* korrigiert am 30.04.2018