Presseerklärung Nr. 24/2018

BRAK-Hauptversammlung in Bremen: Ein Abschied – eine freundliche Übernahme

Am heutigen Tag treffen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Rechtsanwaltskammern zur halbjährlichen Hauptversammlung (HV) der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die diesmal in Bremen stattfindet.

14.09.2018Presseerklärung

Gastgeber ist die Rechtsanwaltskammer Bremen, vertreten durch ihren Präsidenten Rechtsanwalt Jan Büsing.

Zu Beginn der HV würdigte der noch amtierende BRAK-Präsident Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer in seinem letzten mündlichen Tätigkeitsbericht die erfolgreiche Arbeit der BRAK-Fachausschüsse. Sie konnten kürzlich einen bedeutenden Teilerfolg mit ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung erzielen. Die BRAK wies nachdrücklich darauf hin, dass eine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen mit der besonderen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht im Widerspruch stehen kann. Das Bundesjustizministerium und die Bundesregierung haben diese Kritik aufgenommen und eine Ausnahmeregelung für Geschäftsgeheimnisse, die einem berufs- oder strafrechtlichen Schutz unterliegen und deren unbefugte Offenbarung von § 203 StGB erfasst wird, in den jüngst vorgelegten Regierungsentwurf eingefügt.

Schäfer verabschiedete sich mit einem „Untätigkeitsbericht“. Zu dem, was er nun anspreche, könne er nichts mehr beitragen, er habe aber den Wunsch, dass andere sich für wichtige Themen stark machen und sich kommenden Herausforderungen für die Anwaltschaft stellen. Es sei ihm ein besonderes Anliegen, dass sich die Anwaltschaft an prominenter Stelle an dem von der Bundesregierung initiierten „Pakt für den Rechtsstaat“ beteiligt.

Auch der inzwischen etablierte Austausch mit der befreundeten israelischen Rechtsanwaltskammer sollte sich nach dem Wunsch Schäfers fortsetzen. Alle drei Jahre bereisen die zehn jüngsten Vorstandsmitglieder aus den regionalen Kammern das Land des jeweils anderen, gedenken des Holocausts und lernen wechselseitig ihre Rechtstraditionen kennen.

Schäfer schloss mit einem Appell an die Anwesenden, sich weiter zukunftsorientiert in der anwaltlichen Selbstverwaltung zu engagieren. Zugleich dankte er allen Anwesenden für ihre investierte Zeit und Kraft im Interesse der Anwaltschaft.

„Ich verlasse nun die Brücke des BRAK-Tankers“. Mit diesen Worten übergab Schäfer mittags das präsidiale Steuerrad an Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, der bereits am 28.05.2018 für die verbleibende Amtsdauer zum neuen Präsidenten gewählt worden war. Schäfer hatte aus gesundheitlichen Gründen ein Jahr vor Ende der Amtsperiode seinen Rücktritt zum 14.09.2018 erklärt. Die Nachfolge von Wessels als 2. Vizepräsidenten trat heute der Präsident der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Rechtsanwalt André Haug, an.

Wessels betonte, die Arbeit Schäfers, dem für sein ehrenamtliches Engagement Dank und Respekt gebühre, fortsetzen zu wollen. Die gemeinsam im Präsidium entwickelten rechtspolitischen Forderungen werde man weiterverfolgen. Das Thema Rechtsstaatlichkeit liege ihm besonders am Herzen, so Wessels. Der „Pakt für den Rechtsstaat“ greift seiner Meinung nach zu kurz, da er zu justizlastig ausgestaltet sei. Die Anwaltschaft müsse mit einbezogen werden. Damit der Pakt in seinem Grundgedanken, das Vertrauen in die Demokratie durch einen handlungsfähigen Rechtsstaat zu stärken, auch funktionieren könne, seien anhaltender Dialog, Information und gute Arbeit notwendig. Dieses Vertrauen im Sinne des Paktes wieder herzustellen, dürfe nicht nur der Justiz und den Behörden überlassen werden.

Auch die Anwaltschaft ist laut Wessels hier gefordert: „Es gehört zu unseren Aufgaben, das Ansehen bezogen auf den Rechtsstaat und die Anwaltschaft in der Bevölkerung zu stärken und ihr die Bedeutung der Anwaltschaft für den Rechtsstaat immer wieder näher zu bringen und bewusst zu machen.“

Das Ansehen der Anwaltschaft müsse auch international gestärkt werden und zwar durch internationale Zusammenarbeit. Teil dieser Interaktion sei beispielhaft der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog, der ob seiner Bedeutung weitergeführt werden müsse.

Der neue BRAK-Präsident blickt zuversichtlich und voller Tatendrang den anstehenden Aufgaben entgegen: „Wir werden uns weiter für all jene Themen stark machen, die unseren Rechtsstaat betreffen. Aber auch für die Unabhängigkeit und die Kernwerte der Anwaltschaft werden wir uns weiter einsetzen“, so Wessels.

Hintergrundinformationen:

Die Hauptversammlung ist der Zusammenschluss aller regionalen Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Die Kammern werden jeweils durch ihre Präsidentin bzw. ihren Präsidenten vertreten. Die Hauptversammlung ist das Hauptorgan der Bundesrechtsanwaltskammer, sie bestimmt die Richtlinien der Politik. Nach dem Gesetz tritt die Hauptversammlung mindestens zweimal jährlich, in der Regel jedoch wesentlich häufiger zusammen. Die jeweiligen Tagesordnungen werden unter Berücksichtigung der Anträge der regionalen Kammern vom Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer bestimmt, der die Hauptversammlung auch leitet.