Presseerklärung Nr. 27/2018

Rechtsanwalt auf die Richterbank des Bundesverfassungsgerichts gewählt

Der Bundestag hat am heutigen 22.11.2018 mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit den Mannheimer Rechtsanwalt Dr. Stephan Harbarth zum neuen Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt.

22.11.2018Presseerklärung

Er folgt auf den wegen Erreichens der Altersgrenze ausscheidenden Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, und ist damit auch designierter Nachfolger des derzeitigen Präsidenten des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle. Harbarth ist Partner der Wirtschaftssozietät Schilling, Zutt & Anschütz. Für die CDU ist er Mitglied des Bundestages und zudem seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands.

Die Wahl Harbarths muss noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Dieser wird sich in seiner Plenarsitzung am morgigen 23.11.2018 damit befassen.

Mit der Wahl von Harbarth wird ein schon lange von der BRAK vorgetragenes Petitum teilweise erfüllt: Dass die Anwaltschaft – und damit ihr spezifisches rechtspraktisches Erfahrungswissen – auf der Richterbank des Bundesverfassungsgerichts vertreten sein muss. Hierzu hatte die BRAK gemeinsam mit dem DAV im November 2016 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt (gemeinsame Presseerklärung von BRAK und DAV v. 02.11.2016), um die Wahl mindestens eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin in jeden der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich zu verankern. Die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung eines Mindestquorums für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für beide Senate hat sich freilich mit der Wahl eines Rechtsanwalts noch nicht erledigt. Die BRAK wird auch weiterhin hierfür eintreten.