Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte

In diesem Abschnitt finden Sie die Analyse des durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatzes aus selbstständiger Tätigkeit bei in Vollzeit beschäftigten Rechtsanwälten.

In diesem Abschnitt finden Sie die Analyse des durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatzes aus selbstständiger Tätigkeit bei in Vollzeit beschäftigten Rechtsanwälten.

Der persönliche Honorarumsatz gibt die Einnahmen des Rechtsanwaltes vor Abzug der Kosten an. Nicht enthalten sind Mehrwertsteuer, vereinnahmte Umsatzsteuer oder zur Auskehr bestimmte Fremdgelder.


Nach Geschlecht im Jahresvergleich

Insgesamt zeigt sich bei Differenzierung nach Geschlecht, dass Männer deutlich höhere Umsätze als Frauen erzielen:

Im Wirtschaftsjahr 2016 erzielten in Deutschland Vollzeit-Rechtsanwälte insgesamt einen durchschnittlichen persönlichen Honorarumsatz aus selbstständiger Tätigkeit von 195.000 Euro, Vollzeit-Rechtsanwältinnen dagegen nur von 142.000 Euro.

Im Westen lag der durchschnittliche Honorarumsatz bei Vollzeit-Rechtsanwälten bei 209.000 Euro, bei Vollzeit-Rechtsanwältinnen bei 155.000 Euro; im Osten bei Vollzeit-Rechtsanwälten bei 152.000 Euro, bei Vollzeit-Rechtsanwältinnen bei 121.000 Euro.

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Geschlecht (West)

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Geschlecht (Ost)


Nach Alter im Jahresvergleich

Mit zunehmendem Alter und damit im Regelfall größerer Berufserfahrung steigt der durchschnittliche persönliche Honorarumsatz deutlich:

Während Berufsanfänger und junge Rechtsanwälte bis unter 40 Jahren 111.000 Euro umsetzten, erzielten 40 bis unter 50-Jährige bereits 181.000 Euro. Berufsträger zwischen 50 und 65 Jahre gaben einen persönlichen Honorarumsatz von 186.000 Euro an.

Westdeutsche Rechtsanwälte geben in allen Altersgruppen einen höheren persönlichen Honorarumsatz an, als ihre Kollegen im Osten. Mit zunehmendem Alter wird diese Differenz deutlich größer.

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Alter (West)

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Alter (Ost)


Honorarumsatz mit oder ohne Notariat im Jahresvergleich

Vollzeit-Rechtsanwaltsnotare hatten mit 369.000 Euro einen höheren Honorarumsatz als selbständige Vollzeit-Rechtsanwälte mit 183.000 Euro.

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz mit oder ohne Notariat


Nach Spezialisierung im Jahresvergleich

Eine berufliche Spezialisierung wirkt sich positiv auf die Höhe des persönlich erzielten Honorarumsatzes aus:

Der Honorarumsatz bei Vollzeit-Fachanwälten lag bundesweit mit 207.000 Euro höher als der durchschnittliche Honorarumsatz bei Vollzeit-Rechtsanwälten von 181.000 Euro.

Auch zeigt die Analyse deutliche Unterschiede zwischen West und Ost:

Vollzeit-Fachanwälte im Westen erwirtschaften einen persönlichen Honorarumsatz von 221.000 Euro, Vollzeit-Fachanwälte im Osten hingegen von „nur“ 166.000 Euro. Der persönliche Honorarumsatz spezialisierter Vollzeit-Rechtsanwälte lag im Westen bei 187.000 Euro, im Osten bei 129.000 Euro. Vollzeit-Rechtsanwälte ohne Spezialisierung erzielten im Westen 131.000 Euro, im Osten 98.000 Euro.

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Spezialisierung (West)

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Spezialisierung (Ost)​​​​​​​


Nach Kanzleiform im Jahresvergleich

Vollzeit-Rechtsanwälte in Sozietäten erzielten mit durchschnittlich 242.000 Euro deutlich höhere persönliche Honorarumsätze wie ihre Kollegen in Einzelkanzleien. Diese gaben einen persönlichen Honorarumsatz von 158.000 Euro an.

Sowohl im Westen als auch im Osten Deutschlands wurde in Einzelkanzleien (162.000 Euro) ein höherer Honorarumsatz erzielt als in Bürogemeinschaften (149.000 Euro); ebenso gaben die befragten Vollzeit-Rechtsanwälte aus überörtlichen Sozietäten (324.000 Euro) einen höheren Honorarumsatz als Kollegen aus lokalen Sozietäten (218.000 Euro) an.

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (West)

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (Ost)

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Sozietäten (West)

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Kanzleiform: Sozietäten (Ost)


Nach Ortsgröße des Kanzleisitzes

Die Höhe des persönlichen Honorarumsatzes der Vollzeit-Rechtsanwälte variiert erheblich in Abhängigkeit von der Ortsgröße des Kanzleisitzes in West und Ost.

So erzielten Vollzeit-Rechtsanwälte im Bundesdurchschnitt in Großstädten ab 0,5 Mio. Einwohnern 275.000 Euro, in Großstädten bis 0,5 Mio. Einwohnern 272.000 Euro, in Städten bis 100 Tsd. Einwohnern 215.000 Euro und in Städten bis 20 Tsd. Einwohnern 206.000 Euro. In Großstädten bis zu 0,5 Mio. Einwohnern erzielten Vollzeit-Rechtsanwälte im Westen (295.000 Euro) sogar mehr als das Doppelte als im Osten (144.000 Euro).

Durchschnittlicher persönlicher Honorarumsatz nach Ortsgröße des Kanzleisitzes​​​​​​​​​​​​​​