Kosten und betriebliche Leistungen

Insgesamt erhielten 59,8 % der Anwälte freiwillige betriebliche Leistungen (West 60,1 %; Ost 57,7 %).

Am häufigsten wurden im Bereich der erhaltenen Leistungen ein 13. Gehalt bzw. Urlaubsgeld, der Geschäftswagen und die betrieblichen Altersvorsorge genannt.

Insgesamt sind 65,2 % (West 65,6 % und Ost 63,1 %) der Anwälte aber auch Kosten entstanden, die nicht vom Arbeitgeber übernommen wurden. Hierbei wurden v. a. anfallende Kosten für Arbeitszimmer, Fortbildungskosten und Pauschalkosten genannt.

Grafiken:

Erhalt freiwilliger betrieblicher Leistungen

Entstehung berufsbedingter Kosten