Persönlich bearbeitete Mandate selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte

Im Rahmen von STAR werden die Rechtsanwälte zu der Anzahl der persönlich bearbeiteten Mandate im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit befragt.

Bundesweit wurden im Jahr 2016 insgesamt durchschnittlich 203 Mandate von selbstständigen Vollzeit-Rechtsanwälten persönlich bearbeitet (West: 206, Ost: 193).


Nach Geschlecht

Im Durchschnitt bearbeiteten selbständige Vollzeit-Rechtsanwälte mehr Mandate persönlich (214 Mandate) als Vollzeit-Rechtsanwältinnen (173 Mandate).

Die festgestellten geschlechtsspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Zahl persönlich bearbeiteter Mandate sind im Westen größer als im Osten. Vollzeit-Rechtsanwälte im Westen bearbeiten 31,5 % mehr Mandate als ihre Kolleginnen. Im Osten beträgt dieser Unterschied nur 17,3 %.

Durchschnittliche Anzahl der persönlich bearbeiteten Mandate nach Geschlecht


Nach Alter

Mit zunehmendem Alter steigt die Anzahl der persönlich bearbeiteten Mandate. Allerdings gilt diese Aussage nur für Westdeutschland. Im Osten Deutschlands bearbeiteten Vollzeit-Rechtsanwälte zwischen 40 bis unter 50 Jahren im Vergleich zu ihren jüngeren und älteren Kollegen die meisten persönlichen Mandate.

Durchschnittliche Anzahl der persönlich bearbeiteten Mandate nach Alter​​​​​​​


Nach Spezialisierung

Fachanwälte gaben mit bundesweit durchschnittlich 233 die höchste Anzahl persönlich bearbeiteten Mandate an (West: 240; Ost: 212). Die meisten Mandate wurden mit Abstand im Strafrecht (214) persönlich bearbeitet, gefolgt von Arbeitsrecht (173), Bürgerlichen Recht (171) sowie Sozialrecht (170). Im Bereich des internationalen Rechts sind die wenigsten Mandate bearbeitet worden (41).

Durchschnittliche Anzahl der persönlich bearbeiteten Mandate nach Spezialisierung

Durchschnittliche Anzahl der persönlich bearbeiteten Mandate nach Rechtsgebiet