Persönlicher Überschuss selbstständiger Vollzeit-Rechtsanwälte

Hier finden Sie die Analyse des durchschnittlichen persönlichen Überschusses (Einnahmen nach Abzug der Kosten) aus selbstständiger Tätigkeit bei vollzeitbeschäftigten Rechtsanwälten.

Im gesamten Bundesgebiet lag im Jahr 2016 der durchschnittliche persönliche Überschuss aus selbständiger Tätigkeit bei 94.000 Euro.


Nach Geschlecht im Jahresvergleich

Der durchschnittliche persönliche Überschuss aus selbständiger Tätigkeit lag bundesweit bei Vollzeit-Rechtsanwälten bei 104.000 Euro, bei Vollzeit-Rechtsanwältinnen bei 65.000 Euro. Damit erwirtschafteten in Vollzeit tätige Rechtsanwälte im Vergleich mit ihren Kolleginnen um knapp 2/3 höhere Gewinne. Die Unterschiede zeigen sich gleichermaßen für West- und Ostdeutschland.

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Geschlecht (West)

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Geschlecht (Ost)


Nach Alter im Jahresvergleich

Für das Jahr 2016 zeigen sich auch altersabhängige Abweichungen im Hinblick auf den persönlichen Überschuss. Bundesweit erzielten die 50 bis 65-jährigen selbstständigen Vollzeit-Rechtsanwälte einen höheren persönlichen Überschuss als die Gruppen der 40 bis unter 50 und bis unter 40-Jährigen (98.000 Euro/90.000 Euro/63.000 Euro).Sowohl im Westen als auch im Osten gaben junge Vollzeit-Rechtsanwälte bis unter 40 Jahre geringere Überschüsse an als ihre älteren Berufskollegen.

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Alter (West)

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Alter (Ost)


Mit oder ohne Notariat im Jahresvergleich

Der durchschnittliche persönliche Überschuss bei überwiegend als Anwaltsnotaren tätigen Vollzeit-Rechtsanwälten lag im Jahr 2016 knapp doppelt so hoch (183.000 Euro) als der von überwiegend selbständigen Vollzeit-Rechtsanwälten (98.000 Euro).

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss mit oder ohne Notariat


Nach Spezialisierung im Jahresvergleich

Mit steigendem Spezialisierungsgrad werden höhere Einkünfte erzielt:

In Vollzeit tätige selbstständige Rechtsanwälte ohne Spezialisierung erwirtschafteten im Jahr 2016 bundesweit einen persönlichen Überschuss von 57.000 Euro. Vollzeit-Rechtsanwälte, die spezialisiert waren aber keinen Fachanwaltstitel trugen, konnten 95.000 Euro erzielen, Fachanwälte demgegenüber 106.000 Euro.

Somit führte eine Spezialisierung zu einem um etwa 67 % höheren Überschuss im Vergleich zu nicht spezialisierten Kollegen. Durch einen Fachanwaltstitel konnte der Gewinn im Vergleich zu Kollegen, die „nur“ spezialisiert waren, nochmals um etwa 12 % gesteigert werden.

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Spezialisierung (West)

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Spezialisierung (Ost)


Nach Kanzleiform im Jahresvergleich

In Sozietäten tätige selbstständige Vollzeit-Rechtsanwälte gaben mit 133.000 Euro knapp doppelt so hohe Einkünfte an wie ihre Kollegen in Einzelkanzleien (71.000 Euro). Die von der Kanzleiform abhängigen Unterschiede zeigen sich sowohl für West- als auch für Ostdeutschland.

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (West)

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (Ost)

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Kanzleiform: Sozietäten (West)

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Kanzleiform: Sozietäten (Ost)


Nach Ortsgröße des Kanzleisitzes

Auch bei der Gewinnhöhe nach Ortsgröße des Kanzleisitzes sind die Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland deutlich. Insbesondere in Großstädten ab 0,5 Mio. Einwohnern erzielten Vollzeit-Rechtsanwälte im Westen einen persönlichen Überschuss von 176.000 Euro und damit knapp das doppelte als ihre Kollegen im Osten mit 124.000 Euro.

Durchschnittlicher persönlicher Überschuss nach Ortsgröße des Kanzleisitzes​​​​​​​​​​​​​​