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Allgemeines Gleichstellungsgesetz

  • Gegen Deutschland läuft ein Vertragsverletzungsverfahren, weil europäische Antidiskriminierungsvorgaben im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht hinreichend umgesetzt wurden. Ein aktueller Gesetzentwurf zweier Ministerien soll die Beanstandungen beseitigen – aus Sicht der BRAK reicht dies jedoch nicht aus, sie schlägt daher weitere Anpassungen vor.